Allgemeine Geschäftsbedingungen für die nicht-gewerbliche Aufführung und den nicht-gewerblichen Lizenzerwerb, Stand: 1.1.2012
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle von absolut Medien GmbH (nachfolgend »aM«) ausgelieferten oder in Rechnung gestellten Programme, die für die sogenannte nicht-gewerbliche Auswertung angeboten werden. Abweichungen von den vorgenannten Bedingungen bedürfen der Schriftform. Für alle aus der Nichtbeachtung dieser Bedingungen entstandenen Schäden haftet der Vertragspartner. Die Bedingungen und Hinweise gelten auch bei Lieferung und Rechnungsstellung von Programmen aus dem Angebot von aM durch Dritte. Die Angebote sind stets freibleibend.
Als nicht-gewerblich im Sinne dieser Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten Vorführungen von Programmen, die keinem direkten Erwerbszweck des Veranstalters dienen und außerhalb gewerblicher Filmtheater und außerhalb von Privatwohnungen stattfinden. Unter Programmen werden im weiteren alle Filme verstanden, zu denen aM Rechte zur nicht-gewerblichen, nicht-theatermäßigen Vorführung besitzt.
Der Käufer/Erwerber erkennt diese AGB mit der Erteilung des Auftrags oder spätestens mit der Entgegennahme des Liefergegenstandes der ersten Lieferung an. Abweichende Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung der absolut Medien GmbH. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt als vereinbart, was dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck im Rahmen des rechtlich Zulässigen am nächsten entspricht.
Lizenz / Nutzungsbedingungen der nicht-gewerblichen Nutzung
Schulen/Bildungseinrichtungen
Unterrichtslizenz (UL) ohne Verleihrecht.
Diese Lizenz berechtigt zur Nutzung des Mediums auf jedem in der Schule/ Einrichtung befindlichen Player. Die Medien können auch von Lehrerinnen und Lehrern im häuslichen Bereich für Unterrichtsvor- und -nachbereitungszwecke eingesetzt werden. Von den Medien dürfen keine Kopien angefertigt werden.
Medienzentren/Bildstellen
Medienzentrenlizenz (V+Ö) mit Verleihrecht zur nicht-gewerblichen Vorführung.
Diese Lizenz berechtigt die Medienzentren/Bildstellen zum Verleih, auch als Dauerleihgabe, an Lehrerinnen, Lehrer, Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen ihres Zuständigkeitsbereiches. Von den Medien dürfen vom Verleiher und Entleiher keine Kopien angefertigt werden. Das Medienzentrum / die Bildstelle verpflichtet sich, die Entleiher darauf aufmerksam zu machen.
Verleihrechte sind nur dann enthalten, wenn sie abgegolten und auf der Rechnung ausdrücklich angegeben sind. Sie gelten nur für die Region, in der die Verleihstelle ihren Arbeitsbereich hat. Das ist bei Stadt- und Kreisbildstellen/-medienzentralen die Stadt bzw. der Landkreis bei kirchlichen Medienzentralen die Diözese bzw. das Bistum, bei Landesmedienstellen und -mediendiensten das jeweilige Bundesland.
Vorführrecht
Alle von absolut Medien GmbH erworbenen oder ausgeliehenen DVD mit nicht-gewerblichem Vorführrecht dürfen bei Veranstaltungen, die
* der Jugend- und Erwachsenenbildung oder
* sozialen oder kulturellen Zwecken dienen und keinen gewerblichen Charakter haben, öffentlich vorgeführt werden.
Die von aM gelieferten Programme dürfen nur zu diesen nicht-gewerblichen Zwecken vorgeführt werden. Die Aufführungsgenehmigung (Lizenz) gilt nur für den in der Terminbestätigung genannten Vertragspartner, Spieltermin und Aufführungsort. Mit Lieferung des Programms räumt aM dem Vertragspartner das Recht zur nicht-gewerblichen öffentlichen Vorführungen dieses Programms zum bestätigten Termin ein. Entsprechend lizenzierte DVD sind auch ohne diesbezügliche Kennzeichnung zur bestätigten Vorführung freigegeben.
Verleih oder Vermietung der Programme durch Medienzentren, Bildstellen, Bibliotheken oder ähnliche Einrichtungen ist beschränkt auf die Weitergabe der Programme an nicht-kommerzielle Institutionen zum Zweck der nicht-gewerblichen Vorführung im Rahmen der mit gesonderter Vereinbarung eingeräumten Lizenzzeit. Öffentliche, nicht-gewerbliche Vorführ- und Verleihrechte werden in der Regel auf fünf Jahre eingeräumt. Je nach Verfügung durch aM müssen nach Ablauf der Lizenzzeit die Programme entweder stillgelegt oder vernichtet werden.
Gewerbliche öffentliche Vorführung, Sendung und Vervielfältigung der gelieferten Programme sind ebenso untersagt wie Einspeisungen der Programme in Kabelsysteme (auch Haus-Kabelnetze) jeglicher Art, die der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch aM bedürfen. Zuwiderhandlungen haben zivil- und strafrechtliche Konsequenzen zur Folge. Alle weiteren Rechte an den von aM gelieferten Programmen, bleiben vorbehalten, ebenso alle Urheber- und Leistungsschutzrechte.
Für Vorführungen bei Kino-, Groß- und Open-Air-Veranstaltungen gelten die hier aufgeführten Bedingungen und Preise nicht. Für diese Veranstaltungen sind – je nach Verfügbarkeit der Lizenz - gesonderte Konditionen mit aM zu vereinbaren.
Alle hier oder in sonstiger schriftlicher Form nicht ausdrücklich übertragenen Rechte sind vorbehalten. Insbesondere sind ohne unsere schriftliche Zustimmung untersagt Vervielfältigung oder Überspielung auf jede technische Weise;
* Sendung im Hörfunk oder Fernsehen, unabhängig vom technischen Übertragungsweg (Kabel, Satellit etc.), jede öffentliche Zugänglichmachung im Internet;
* das Kürzen oder Bearbeiten der Medien;
Bei Verstößen behalten wir uns Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen und/oder die Einleitung von strafrechtlichen Schritten vor.
Die Rechte der GEMA oder vergleichbarer in- und ausländischer Verwertungsgesellschaften bleiben unberührt und sind vom Käufer zu beachten. Der Vertragspartner ist bei der Vorführung von Tonfilmen mit Musik immer verpflichtet, auch an die GEMA die dafür fälligen Gebühren zu zahlen.
Für die Einhaltung der Altersfreigaben nach §14 JuSchG haftet der Vertragspartner.
Die Programme sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheber- und Verlagsrecht sowie alle damit verbundenen Rechte verbleiben ausschließlich bei aM und/oder dem jeweiligen Rechtsinhaber. Es ist untersagt, die DVD oder Teile davon zu kopieren, zu verändern, zu bearbeiten, zu übersetzen, zu dekompilieren oder zu entassemblieren.
Die von aM gelieferten Programme dürfen grundsätzlich nur innerhalb des Staatsgebiets der Bundesrepublik Deutschland vorgeführt werden. Vorführungen außerhalb dieses Lizenzgebietes bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung durch aM.
Nutzungsbestimmungen für aM-Online Medien
sind beim Verlag abrufbar.
Bestellung
Bestellungen erfolgen in der Regel schriftlich. Sie gelten als angenommen, wenn beim Besteller (nachfolgend “Vertragspartner”) eine von aM ausgestellte Rechnung eingeht und den darauf aufgeführten Bedingungen nicht innerhalb von 5 Werktagen widersprochen wird. Mit der Bestellung werden die aktuell gültigen Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen vom aM ausdrücklich anerkannt und akzeptiert. Als Vertragspartner gilt die in der Anschrift der Terminbestätigung aufgeführte natürliche oder juristische Person.
Die erste Bestellung muss schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen. Weitere Bestellungen können unter Angabe der Kunden-Nummer auch telefonisch entgegengenommen werden.
Die Weitergabe der Programme an Dritte ist ebenso wie die Verlängerung des vereinbarten Termins nur nach ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung durch aM zulässig.
Preise
Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Die Preise verstehen sich in Euro (€) zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Belieferung erfolgt in der Regel gegen Rechnung.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum. Preisirrtümer sind vorbehalten.
Zahlungen werden fällig innerhalb von 14 Tagen. Skonto wird nicht gewährt. Alle Zahlungen müssen unter Angabe von Rechnungsnummer und Rechnungsdatum auf das in der Terminbestätigung/ Rechnung angegebene Konto von aM erfolgen. Erfüllungsort für Zahlungen ist Berlin.
Die in der Terminbestätigung genannte Verleihgebühr gilt als Mindestleihmiete. Werden für die Vorführung(en) Eintrittsgelder (Kostenbeiträge) erhoben und überschreitet ein Anteil von 45% der kassierten Beiträge die für die Vorführung(en) in Rechnung gestellte Verleihgebühr, müssen statt dieser Verleihgebühr 45 % der Einnahmen abgerechnet werden.
Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners. Das gilt auch für Rücksendungen. Ersatz für verloren gegangene oder auf dem Transport beschädigte Sendungen kann von aM nur geleistet werden, wenn Ersatzansprüche fristgerecht gegenüber dem Transportunternehmen geltend gemacht wurden.
Die empfangene Ware muss vom Vertragspartner unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften geprüft werden. Offensichtliche Mängel können innerhalb von zwei Werktagen schriftlich unter Angabe von Datum und Art der Sendung sowie der Terminbestätigungs- oder Rechnungsnummer angezeigt werden. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl von aM Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung. Ein Anspruch auf weitere Schadenersatzleistungen besteht nicht.
Rückversand
Ausgeliehene DVD sind sofort nach dem Vorführtermin an die in der Terminbestätigung genannte Adresse zurückzuschicken, spätestens am Vormittag des auf den letzten Spieltag folgenden Werktages. Die Nachweispflicht über rechtzeitige Rücksendung obliegt dem Vertragspartner. Bei nicht rechtzeitiger Rücklieferung ist der Vertragspartner gegenüber aM für den dadurch entstandenen Schaden verantwortlich. Alle nicht zurückgesandten Materialien, wie z.B. Discs, Boxen, Booklets etc. werden zum Neupreis in Rechnung gestellt.
Werbung
Werbung ist nur in Räumlichkeiten und Medien, auch online, innerhalb des eigenen Zweckverbandes (z. B. am Schwarzen Brett der Schulen des jeweiligen Schulverbands, den Gebäuden der jeweiligen Kommune; sämtlicher Gemeindehäuser des jeweiligen Kirchensprengels, Vereinsheim, etc.) bzw. der eigenen Organisation, Institution, Publikationen (eigene Club-/Vereinszeitung, Kirchenmitteilungsblatt/ Gemeindebrief, Website und dergleichen) gestattet.
Öffentliche Werbung (Anzeigen, Plakatierung, redaktionelle Hinweise in Fremdpublikationen) ist aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht gestattet, das ist regulären Kinos vorbehalten.
Stand: 01.01.2012
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